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   OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23   

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https://dejure.org/2024,5418
OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23 (https://dejure.org/2024,5418)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2024 - 13 LA 238/23 (https://dejure.org/2024,5418)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2024 - 13 LA 238/23 (https://dejure.org/2024,5418)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antragsfrist; Auslandsverwendungszuschlag; Ausschlussfrist; Besondere Auslandsverwendung; Dienstgeld; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung in die Antragsfrist des § 25 Abs. 2 USG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 3285/19

    § 25 Abs. 2 S. 1 USG 2020 ist keine Ausschlussfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, dass die Antragsfrist am 2. August 2023 (statt: 2. August 2021) geendet habe (GB v. 30.10.2023, S. 5), stellt dies ein unbeachtliches, offenbares Schreibversehen im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO dar (vgl. zur Fristberechnung § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG sowie VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2020 - 4 S 3285/19 -, juris Rn. 18 betreffend § 25 Abs. 2 USG a.F.).

    "; das Vorliegen einer Ausschlussfrist i.F.d. § 25 Abs. 2 USG a.F. verneinend: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2020 - 4 S 3285/19 -, juris Rn. 21 ff.), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05

    Schriftformerfordernis einer E-Mail ; Erforderlichkeit einer elektronischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Gegen die Annahme, dass das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr sich mit der E-Mail vom 11. Februar 2022 wirksam dazu verpflichtet hat, unabhängig von der Antragsfrist des § 25 Abs. 2 USG Dienstgeld nach § 14 Satz 1 USG zu gewähren, spricht schließlich auch, dass diese (einfache) E-Mail nicht die für eine wirksame Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 VwVfG erforderliche Schriftform wahrt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.1.2005 - 2 PA 108/05 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104, 140 - juris Rn. 96).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Dabei braucht der Senat nicht zu vertiefen, ob und inwieweit eine falsche Behördenauskunft im Einzelfall einen Grund zur Wiedereinsetzung darstellen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1997 - BVerwG 8 C 38.95 -, juris Rn. 16 zu einer falschen Auskunft der zur richtigen Beratung verpflichteten zuständigen Wohngeldstelle; s. zum Ganzen auch Michler, in: BeckOK, VwVfG, § 32 Rn. 10.3 und 40.1 ff. (Stand: 1.1.2024); Herrmann, in: Quaas/Zuck/Funke-Kaiser, Prozesse in Verwaltungssachen, 3. Aufl. 2018, § 2 Rn. 238; Kallerhoff/Stamm, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 32 Rn. 26; Baer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 32 VwVfG, Rn. 61 (Stand: Juli 2020)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 80 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 LA 129/17

    Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Denn das Verwaltungsgericht (GB v. 30.10.2023, S. 5 ff.) ist - jedenfalls im Ergebnis (vgl. zum Maßstab der Ergebnisrichtigkeit: Senatsbeschl. v. 5.9.2017 - 13 LA 129/17 -, juris Rn. 18 m.w.N.) - zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger eine Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist des § 25 Abs. 2 USG nicht beanspruchen kann, weil er nicht im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ohne Verschulden verhindert war, die Antragsfrist des § 25 Abs. 2 USG einzuhalten.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 40.89

    Rechtsmittel - Erfolgsaussichten - Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Denn mangelnde Rechtskenntnis oder ein Irrtum über die Erfolgsaussicht eines Antrags bzw. eines Rechtsbehelfs vermögen eine Fristversäumung nicht zu entschuldigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 - BVerwG 7 B 40.89 -, juris Rn. 5; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 Rn. 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden der Behörde für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Selbst wenn man - entgegen der vorstehenden Ausführungen - eine in der E-Mail des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 23. November 2020 möglicherweise zu erblickende falsche "Auskunft" zumindest als mitursächlich dafür ansehen wollte, dass der Kläger die Antragsfrist des § 25 Abs. 2 USG nicht eingehalten hat, wäre ein etwaiges behördliches Mitverschulden im vorliegenden Fall nicht geeignet, das - durch irrige Vorstellungen über die einzuhaltende Form sowie die Kenntnis von der mangelhaften Verwaltungspraxis begründete - eigene Verschulden des Klägers dergestalt zu relativieren, dass Wiedereinsetzung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu gewähren wäre (vgl. zur Berücksichtigung einer behördlichen Mitschuld: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.9.2004 - 13 A 4479/02 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2019 - 13 LA 131/19

    Abwenden; Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; PKK; Sich-Abwenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23
    Wird eine fehlerhafte Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt, bedarf es im Hinblick auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO der Darlegung, dass die Würdigung des Verwaltungsgerichts gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, auf einem aktenwidrigen Sachverhalt beruht oder offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2019 - 13 LA 131/19 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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